BetrSichV § 14 – Prüfpflichten für Arbeitgeber
Lesezeit: ca. 6 Minuten · Letzte Aktualisierung: März 2026
Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung zum Arbeitsschutzgesetz. Sie regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren sichere Benutzung. § 14 BetrSichV konkretisiert die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Was schreibt § 14 BetrSichV vor?
§ 14 BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber:
- Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach außergewöhnlichen Ereignissen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen
- Wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Abständen durchzuführen
- Die Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durchführen zu lassen
- Prüfergebnisse zu dokumentieren und für die Dauer der Verwendung des Arbeitsmittels aufzubewahren
Welche Prüffristen gelten nach BetrSichV?
Die BetrSichV schreibt keine festen Fristen vor, sondern verlangt angemessene Abstände. Die konkreten Richtwerte liefert die DGUV Vorschrift 3 (Anhang 4):
- Baustelle: 3 Monate
- Werkstatt / Fertigung: 6 Monate
- Büro / Verwaltung: 12 Monate
Diese Fristen können durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV angepasst werden — bei nachgewiesener geringer Fehlerquote auch verlängert.
Was muss nach § 14 BetrSichV dokumentiert werden?
Pflichtinhalte des Prüfprotokolls:
- Bezeichnung des Arbeitsmittels
- Art der Prüfung und Prüfumfang
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Prüfergebnis (sicher / nicht sicher)
- Datum der nächsten Prüfung
Aufbewahrungspflicht: Die Aufzeichnungen müssen bis zur übernächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis werden 5 Jahre empfohlen.
Was droht bei Verstößen gegen § 14 BetrSichV?
§ 25 BetrSichV droht bei Verstößen:
- Bußgelder bis 30.000 EUR bei Ordnungswidrigkeiten
- Strafverfolgung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen, die zu Arbeitsunfällen führen
- Betriebsuntersagung durch die Gewerbeaufsicht oder BG
- Persönliche Haftung des Arbeitgebers oder der verantwortlichen Führungskraft
BetrSichV und DGUV V3 — wie hängen sie zusammen?
Die BetrSichV ist die gesetzliche Grundlage (Verordnung), die DGUV Vorschrift 3 ist die technische Konkretisierung durch die Berufsgenossenschaften. Die DGUV V3 gilt als Stand der Technik nach BetrSichV und ist damit faktisch verbindlich.
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