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Vorschrift

DGUV Vorschrift 3 – Betriebsmittelprüfung erklärt

Lesezeit: ca. 7 Minuten · Letzte Aktualisierung: März 2026

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet alle Arbeitgeber in Deutschland, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Rechtliche Grundlage ist § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert diese allgemeinen Anforderungen speziell für den Bereich Elektrotechnik.

Welche Geräte fallen unter DGUV V3?

Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden. Das umfasst:

  • Handwerkzeuge (Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen)
  • Verlängerungskabel und Steckdosenleisten
  • Bürogeräte (Laptops, Drucker, Monitore, Kaffeemaschinen)
  • Reinigungsgeräte (Staubsauger, Hochdruckreiniger)
  • Messgeräte und Prüfgeräte
  • Ladegeräte und Netzteile

Auch fest installierte elektrische Anlagen (Schaltkästen, Steckdosen, Beleuchtung) fallen unter die DGUV V3 — allerdings mit anderen Prüfintervallen und Anforderungen.

Welche Prüfintervalle gelten?

Die Prüfintervalle richten sich nach dem Einsatzbereich der Betriebsmittel. Anhang 4 der DGUV Vorschrift 3 gibt Richtwerte vor:

EinsatzbereichRichtwert
Baustelle / im Freien3 Monate
Fertigungsstätten / Werkstätten6 Monate
Büro / Verwaltung (normale Bedingungen)12 Monate
Prüflabors / Messgeräte12 Monate
Elektrische Anlagen (fest installiert)4 Jahre

Hinweis: Diese Richtwerte können durch eine Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Bei nachgewiesener geringerer Fehlerquote dürfen Intervalle verlängert werden.

Wer darf nach DGUV V3 prüfen?

Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Nach TRBS 1203 ist das eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet besitzt.

In der Praxis sind das in der Regel:

  • Elektrofachkräfte (staatlich anerkannte Ausbildung)
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen (für einfache Prüfungen)
  • Externe Prüfdienstleister (z. B. TÜV, Dekra, spezialisierte Betriebe)

Was muss dokumentiert werden?

Jede Prüfung muss dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll muss mindestens enthalten:

  • Bezeichnung des Betriebsmittels (inkl. Seriennummer oder Inventarnummer)
  • Datum der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • Prüfergebnis (bestanden / nicht bestanden)
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung

Die Aufbewahrungspflicht beträgt nach BetrSichV mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfohlen werden 5 Jahre.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die Prüfpflicht verletzt, riskiert:

  • Bußgelder bis 30.000 EUR nach BetrSichV § 25
  • Betriebsuntersagung durch die Gewerbeaufsicht
  • Persönliche Haftung bei Arbeitsunfällen
  • Verlust des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflicht

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