DGUV V3 Prüffristen-Tabelle als PDF
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3 auf einer A4-Seite: Prüffrist je Einsatzbereich, Höchstwert bei Fehlerquote unter 2 % und die Grundlage je Zeile.
Prüffristen nach DGUV V3 im Überblick
| Einsatzbereich | Richtwert | Höchstwert bei Fehlerquote < 2 % |
|---|---|---|
| Baustelle / im Freien | 3 Monate | 1 Jahr |
| Feuchte / nasse Umgebung | 6 Monate | — |
| Werkstatt / Fertigung | 6 Monate | 1 Jahr |
| Büro / Verwaltung | 6 Monate | 2 Jahre |
| Ortsfeste elektrische Anlage | 4 Jahre (Festlegung) | — |
Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabellen 1A (ortsfeste Anlagen) und 1B (ortsveränderliche Betriebsmittel), Nachdruck Januar 2005. Das PDF enthält zusätzlich Grundlage und Hinweis je Zeile.
Was die Tabelle nicht ersetzt
Die Werte sind Richtwerte. Verbindlich wird die Frist erst durch Ihre Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hintergrund zu den Pflichten finden Sie in DGUV Vorschrift 3 – Grundlagen.
Fälligkeit berechnen und protokollieren
Für ein konkretes Gerät ermitteln Sie das Fälligkeitsdatum mit dem Prüffristen-Rechner. Die Messwerte halten Sie mit der DGUV-V3-Prüfprotokoll-Vorlage (Excel) fest.
Häufige Fragen zur Prüffristen-Tabelle
Ist die Prüffristen-Tabelle kostenlos?
Ja. Sie laden das PDF auf dieser Seite kostenlos herunter, gegen Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Der Download startet sofort, den Link erhalten Sie zusätzlich per E-Mail.
Was ist der Unterschied zwischen Richtwert und Höchstwert?
Der Richtwert bestimmt das Fälligkeitsdatum. Der Höchstwert nach Tabelle 1B ist nur bei nachgewiesener Fehlerquote unter 2 % zulässig. Wo die Tabelle „—“ zeigt, nennt die Quelle keinen Höchstwert.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro geprüft werden?
Der Richtwert ist 6 Monate. Bei nachgewiesener Fehlerquote unter 2 % darf die Frist auf höchstens 2 Jahre verlängert werden (DGUV Vorschrift 3, DA zu § 5, Tabelle 1B).
Legt die Tabelle meine Prüffrist verbindlich fest?
Nein. Die Tabelle nennt Richtwerte. Verbindlich wird die Frist erst durch Ihre Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).