Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Lesezeit: ca. 5 Minuten · Letzte Aktualisierung: Juni 2026
Definition: ortsveränderlich vs. ortsfest
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 unterscheiden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln:
Ortsveränderlich
Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht umgestellt werden können, während sie am Netz sind.
- •Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Winkelschleifer)
- •Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- •Verlängerungskabel, Mehrfachstecker
- •Reinigungsgeräte (Staubsauger)
- •Laptops, Bildschirme, Drucker
Ortsfest
Fest installiert oder durch Masse/Befestigung im Normalbetrieb nicht beweglich.
- •Fest montierte Maschinen und Anlagen
- •Fest installierte Leuchten
- •Elektrische Verteilungen (Schaltschränke)
- •Fest verdrahtete Heizungsanlagen
- •Wandsteckdosen und Leitungsinstallationen
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten die Prüfpflichten der DGUV Vorschrift 3 und die Messanforderungen nach DIN EN 50699.
Rechtsgrundlage: DGUV V3 und DIN EN 50699
Die Prüfpflicht für ortsveränderliche Betriebsmittel ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Arbeitsschutzrecht und technischen Normen:
- BetrSichV § 14: Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und nach jeder Instandsetzung sowie in festgelegten Abständen von einer befähigten Person prüfen lassen und die Ergebnisse dokumentieren.
- DGUV Vorschrift 3: Konkretisiert die Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel, legt Zuständigkeiten fest und verweist auf die technischen Regeln (TRBS, Normen).
- DIN EN 50699: Seit dem Rückzug von VDE 0702 (2021) maßgebliche Norm für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – legt Prüfverfahren, Grenzwerte und Dokumentationsanforderungen fest.
Prüffristen-Richtwerte (mit Gefährdungsbeurteilungs-Vorbehalt)
Wichtiger Hinweis
Die folgenden Werte sind Richtwerte aus DGUV-Information 203-006 und vergleichbaren Regelwerken. Die tatsächliche Prüffrist ergibt sich zwingend aus Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS 1203. In besonders rauhen Umgebungen können kürzere Fristen erforderlich sein.
| Einsatzumgebung | Beispiele | Richtwert |
|---|---|---|
| Raue Umgebung | Baustelle, Produktion, Werkstatt | 6 Monate |
| Gemischte Nutzung | Handwerk, Pflege, Veranstaltungstechnik | 12 Monate |
| Büro / Verwaltung | Laptop, Drucker, Kaffeemaschine | 24 Monate |
| Verlängerungskabel / Mehrfachstecker | Alle Umgebungen | 6–12 Monate (GB-abhängig) |
Quelle: DGUV-Information 203-006 (Richtwerte). Maßgeblich ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV / TRBS 1203.
Digitalisierung durch ElektroPrüfManager
Die manuelle Verwaltung von Prüffristen und Protokollen in Excel ist fehleranfällig – gerade wenn Gerätbestände wachsen oder mehrere Standorte verwaltet werden müssen. ElektroPrüfManager automatisiert die wesentlichen Schritte:
- QR-Code-Prüfung: QR-Aufkleber am Gerät anbringen, per Smartphone scannen, Prüfergebnis und Messwerte direkt in der App erfassen.
- Automatische Prüffristen: Nächste Prüfung wird nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung automatisch berechnet und überwacht.
- PDF-Export: Normkonforme Protokolle nach DGUV V3 / DIN EN 50699 auf Knopfdruck – für Revisionen und Arbeitgeber-Nachweispflicht.
- Revisionssichere Archivierung: Lückenlose Prüfhistorie, unveränderlich gespeichert, Server in Deutschland.
Häufige Fragen
Was gilt als ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel?
Alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Typische Beispiele: Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Drucker, Reinigungsgeräte.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Die Prüffrist ist kein fester gesetzlicher Wert, sondern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. DGUV-Information 203-006 nennt Richtwerte: z. B. alle 6 Monate in rauen Umgebungen (Baustelle), alle 12 Monate in normalen Büroumgebungen. Maßgeblich ist stets die eigene Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 – das ist eine elektrotechnisch ausgebildete Person mit nachgewiesener Berufserfahrung. Für einfache Sichtprüfungen kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person beauftragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen ortsveränderlich und ortsfest?
Ortsfeste Betriebsmittel sind fest installiert oder durch ihre Masse so schwer, dass sie im Normalbetrieb nicht bewegt werden (z. B. Maschinen, fest installierte Leuchten). Ortsveränderliche Betriebsmittel hingegen werden regelmäßig bewegt oder können leicht umgestellt werden.
Muss ich auch Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen prüfen?
Ja. Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und ortsveränderliche Leitungsroller gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und unterliegen damit der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3.
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