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Softwarelösung

DGUV V3 Prüfprotokoll Software – digital statt Excel

Normkonforme Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV § 14 – QR-Code am Gerät scannen, Messwerte erfassen, PDF-Protokoll versenden. Kein Excel, kein Papierstapel.

Was ein DGUV-V3-Prüfprotokoll enthalten muss

Nach BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, Prüfnachweise für elektrische Betriebsmittel schriftlich festzuhalten. Ein normkonformes Protokoll enthält mindestens:

  • Eindeutige Bezeichnung des Betriebsmittels (Inventar- oder Seriennummer)
  • Art und Umfang der durchgeführten Prüfung
  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person (befähigte Person nach TRBS 1203)
  • Prüfergebnis: sicher / nicht sicher
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung

DIN EN 50699 (Wiederholungsprüfung) und DIN EN 50678 (Prüfung nach Instandsetzung) verlangen darüber hinaus die Dokumentation konkreter Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom) – nicht mehr nur ein pauschales „bestanden“.

Warum digital statt Excel?

Excel-Protokoll – typische Schwachstellen

  • Keine automatische Fristberechnung
  • Manuelle Formeln fehleranfällig
  • Kein QR-Code-Scan vor Ort
  • PDF-Export aufwendig
  • Keine Erinnerung bei Fristablauf
  • Revisionssicherheit kaum nachweisbar

ElektroPrüfManager – Audit-Sicherheit

  • Prüffristen automatisch berechnet
  • QR-Code-Scan direkt am Gerät
  • Audit-fertiges PDF auf Knopfdruck
  • E-Mail-Erinnerung 30/14/7 Tage vorher
  • Lückenlose, revisionssichere Prüfhistorie
  • Messwerte normkonform nach DIN EN 50699

Digitale Prüfprotokolle sind nach BetrSichV rechtlich anerkannt, sofern die Revisionssicherheit gewährleistet ist. ElektroPrüfManager speichert jede Prüfung unveränderlich mit Zeitstempel – kein nachträgliches Überschreiben möglich.

Funktionen der Protokoll-Software

QR-Code-Prüfung

QR-Aufkleber am Gerät anbringen, scannen, Prüfergebnis erfassen – kein manuelles Suchen mehr.

PDF-Protokoll auf Knopfdruck

Normkonforme Protokolle nach DGUV V3 / DIN EN 50699 mit allen Pflichtfeldern, sofort druckbar oder per E-Mail versendbar.

Prüffristen-Überwachung

Automatische E-Mail-Erinnerungen 30, 14 und 7 Tage vor Fristablauf. Keine abgelaufene Prüfung mehr übersehen.

Rollenbasierte Zugriffsrechte

Admin, Prüfer, Leser – Rollen intern und extern getrennt verwalten. Prüfdienstleister erhalten nur die nötigen Rechte.

Revisionssichere Prüfhistorie

Jede Prüfung ist unveränderlich protokolliert. Lückenlose Nachweisführung für BG-Revisionen und interne Audits.

Norm-Bezug DIN EN 50699 / 50678

Protokollvorlage enthält die Messfelder nach DIN EN 50699 und DIN EN 50678 – kein manuelles Anpassen von Vorlagen.

Norm-Bezug: DGUV V3, DIN EN 50699, DIN EN 50678 und BetrSichV

Das Prüfprotokoll ist eingebettet in ein Normgeflecht aus Arbeitsschutzrecht und technischen Normen:

  • DGUV Vorschrift 3 – verpflichtet zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • BetrSichV § 14 – schreibt Prüfnachweis und Aufbewahrung vor
  • DIN EN 50699 – legt Anforderungen an die Wiederholungsprüfung fest (löst VDE 0702 ab)
  • DIN EN 50678 – regelt Sichtprüfung und Schutzleitertest nach Instandsetzung (löst VDE 0701 ab)

ElektroPrüfManager bildet diese Anforderungen direkt in der App ab – die Protokollvorlage ist auf die Pflichtfelder aller vier Rechtsquellen ausgerichtet.

Häufige Fragen zum DGUV-V3-Prüfprotokoll

Was muss ein DGUV-V3-Prüfprotokoll laut BetrSichV § 14 enthalten?

Mindestangaben: Bezeichnung des Betriebsmittels (Inventar-/Seriennummer), Art und Umfang der Prüfung, Prüfdatum, Name und Qualifikation der prüfenden Person, Prüfergebnis (sicher/nicht sicher) sowie Datum der nächsten Prüfung. DIN EN 50699 verlangt zusätzlich konkrete Messwerte.

Ist ein digitales Prüfprotokoll rechtlich anerkannt?

Ja. BetrSichV § 14 schreibt lediglich vor, dass Prüfnachweise aufbewahrt werden müssen. Die Form (Papier oder digital) ist nicht festgelegt. Voraussetzung: Revisionssicherheit, d. h. keine nachträgliche Änderung ohne Protokolleintrag.

Kann ich bestehende Excel-Listen übernehmen?

Ja. ElektroPrüfManager unterstützt CSV-Import für bestehende Gerätlisten. Die bisherige Prüfhistorie kann als Anhang hinterlegt werden.

Wie lange müssen DGUV-V3-Protokolle aufbewahrt werden?

Es gibt keine bundeseinheitliche Mindestaufbewahrungsfrist. In der Praxis empfehlen Berufsgenossenschaften mindestens bis zur nächsten Prüfung, oft bis 2 Jahre. DGUV Vorschrift 3 selbst nennt keine Frist; orientieren Sie sich an Ihrem BGV und internen Vorgaben.

Welche Norm gilt seit dem Rückzug von VDE 0701-0702?

Seit dem Rückzug der VDE 0701 und VDE 0702 (2021) gelten DIN EN 50699 für Wiederholungsprüfungen und DIN EN 50678 für Sichtprüfung/Schutzleitertest nach Instandsetzung. ElektroPrüfManager ist auf diese Normen ausgerichtet.

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DGUV-V3-konforme Prüfprotokolle, automatische Prüffristen und revisionssichere Archivierung – kostenlos während der Beta-Phase.

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