DGUV V3 Prüfprotokoll Software – digital statt Excel
Normkonforme Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV § 14 – QR-Code am Gerät scannen, Messwerte erfassen, PDF-Protokoll versenden. Kein Excel, kein Papierstapel.
Was ein DGUV-V3-Prüfprotokoll enthalten muss
Nach BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, Prüfnachweise für elektrische Betriebsmittel schriftlich festzuhalten. Ein normkonformes Protokoll enthält mindestens:
- Eindeutige Bezeichnung des Betriebsmittels (Inventar- oder Seriennummer)
- Art und Umfang der durchgeführten Prüfung
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person (befähigte Person nach TRBS 1203)
- Prüfergebnis: sicher / nicht sicher
- Datum der nächsten fälligen Prüfung
DIN EN 50699 (Wiederholungsprüfung) und DIN EN 50678 (Prüfung nach Instandsetzung) verlangen darüber hinaus die Dokumentation konkreter Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom) – nicht mehr nur ein pauschales „bestanden“.
Warum digital statt Excel?
Excel-Protokoll – typische Schwachstellen
- ✗Keine automatische Fristberechnung
- ✗Manuelle Formeln fehleranfällig
- ✗Kein QR-Code-Scan vor Ort
- ✗PDF-Export aufwendig
- ✗Keine Erinnerung bei Fristablauf
- ✗Revisionssicherheit kaum nachweisbar
ElektroPrüfManager – Audit-Sicherheit
- ✓Prüffristen automatisch berechnet
- ✓QR-Code-Scan direkt am Gerät
- ✓Audit-fertiges PDF auf Knopfdruck
- ✓E-Mail-Erinnerung 30/14/7 Tage vorher
- ✓Lückenlose, revisionssichere Prüfhistorie
- ✓Messwerte normkonform nach DIN EN 50699
Digitale Prüfprotokolle sind nach BetrSichV rechtlich anerkannt, sofern die Revisionssicherheit gewährleistet ist. ElektroPrüfManager speichert jede Prüfung unveränderlich mit Zeitstempel – kein nachträgliches Überschreiben möglich.
Funktionen der Protokoll-Software
QR-Code-Prüfung
QR-Aufkleber am Gerät anbringen, scannen, Prüfergebnis erfassen – kein manuelles Suchen mehr.
PDF-Protokoll auf Knopfdruck
Normkonforme Protokolle nach DGUV V3 / DIN EN 50699 mit allen Pflichtfeldern, sofort druckbar oder per E-Mail versendbar.
Prüffristen-Überwachung
Automatische E-Mail-Erinnerungen 30, 14 und 7 Tage vor Fristablauf. Keine abgelaufene Prüfung mehr übersehen.
Rollenbasierte Zugriffsrechte
Admin, Prüfer, Leser – Rollen intern und extern getrennt verwalten. Prüfdienstleister erhalten nur die nötigen Rechte.
Revisionssichere Prüfhistorie
Jede Prüfung ist unveränderlich protokolliert. Lückenlose Nachweisführung für BG-Revisionen und interne Audits.
Norm-Bezug DIN EN 50699 / 50678
Protokollvorlage enthält die Messfelder nach DIN EN 50699 und DIN EN 50678 – kein manuelles Anpassen von Vorlagen.
Norm-Bezug: DGUV V3, DIN EN 50699, DIN EN 50678 und BetrSichV
Das Prüfprotokoll ist eingebettet in ein Normgeflecht aus Arbeitsschutzrecht und technischen Normen:
- DGUV Vorschrift 3 – verpflichtet zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- BetrSichV § 14 – schreibt Prüfnachweis und Aufbewahrung vor
- DIN EN 50699 – legt Anforderungen an die Wiederholungsprüfung fest (löst VDE 0702 ab)
- DIN EN 50678 – regelt Sichtprüfung und Schutzleitertest nach Instandsetzung (löst VDE 0701 ab)
ElektroPrüfManager bildet diese Anforderungen direkt in der App ab – die Protokollvorlage ist auf die Pflichtfelder aller vier Rechtsquellen ausgerichtet.
Häufige Fragen zum DGUV-V3-Prüfprotokoll
Was muss ein DGUV-V3-Prüfprotokoll laut BetrSichV § 14 enthalten?
Mindestangaben: Bezeichnung des Betriebsmittels (Inventar-/Seriennummer), Art und Umfang der Prüfung, Prüfdatum, Name und Qualifikation der prüfenden Person, Prüfergebnis (sicher/nicht sicher) sowie Datum der nächsten Prüfung. DIN EN 50699 verlangt zusätzlich konkrete Messwerte.
Ist ein digitales Prüfprotokoll rechtlich anerkannt?
Ja. BetrSichV § 14 schreibt lediglich vor, dass Prüfnachweise aufbewahrt werden müssen. Die Form (Papier oder digital) ist nicht festgelegt. Voraussetzung: Revisionssicherheit, d. h. keine nachträgliche Änderung ohne Protokolleintrag.
Kann ich bestehende Excel-Listen übernehmen?
Ja. ElektroPrüfManager unterstützt CSV-Import für bestehende Gerätlisten. Die bisherige Prüfhistorie kann als Anhang hinterlegt werden.
Wie lange müssen DGUV-V3-Protokolle aufbewahrt werden?
Es gibt keine bundeseinheitliche Mindestaufbewahrungsfrist. In der Praxis empfehlen Berufsgenossenschaften mindestens bis zur nächsten Prüfung, oft bis 2 Jahre. DGUV Vorschrift 3 selbst nennt keine Frist; orientieren Sie sich an Ihrem BGV und internen Vorgaben.
Welche Norm gilt seit dem Rückzug von VDE 0701-0702?
Seit dem Rückzug der VDE 0701 und VDE 0702 (2021) gelten DIN EN 50699 für Wiederholungsprüfungen und DIN EN 50678 für Sichtprüfung/Schutzleitertest nach Instandsetzung. ElektroPrüfManager ist auf diese Normen ausgerichtet.
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