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DGUV V3 (vormals BGV A3) – Pflichten digital umsetzen

DGUV-Vorschrift-3-Software: Prüfungen digital durchführen

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig zu prüfen. Diese Seite zeigt kompakt, welche Pflichten Sie haben, wer prüfen darf und wie Sie die Dokumentation mit einer modernen SaaS-Lösung effizient erledigen – ohne Excel, ohne Papier, ohne verlorene Fristen.

Pflichten aus der DGUV Vorschrift 3 kurz zusammengefasst

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet alle Arbeitgeber in Deutschland, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die Konkretisierung für den Elektrobereich greift die allgemeinen Anforderungen aus § 14 BetrSichV und § 3 ArbSchG auf.

Prüfpflicht organisieren

Sie müssen als Arbeitgeber festlegen, welche Geräte geprüft werden, in welchen Intervallen und durch wen.

Fristen einhalten

Die DGUV V3 gibt Richtwerte nach Einsatzbereich vor – die verbindlichen Fristen legen Sie über eine Gefährdungsbeurteilung fest.

Befähigte Person beauftragen

Prüfen darf nur, wer die Anforderungen nach TRBS 1203 erfüllt – also eine Elektrofachkraft mit nachgewiesener Erfahrung.

Prüfung dokumentieren

Jede Prüfung ist nach BetrSichV § 14 Abs. 7 zu protokollieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Wer muss prüfen – die befähigte Person nach TRBS 1203

Die DGUV V3 verlangt nicht nur irgendeine Elektrofachkraft, sondern eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Diese Person muss drei Voraussetzungen kumulativ erfüllen – die Software kann Sie dabei unterstützen, die Befähigung pro Prüfer sauber zu dokumentieren.

Elektrotechnische Berufsausbildung

z. B. Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik, Informations- und Telekommunikationstechnik oder vergleichbare Ausbildung/Studium

Berufserfahrung auf dem Fachgebiet

ausreichende praktische Erfahrung, um den Ist-Zustand vom Soll-Zustand bewerten zu können

Zeitnahe berufliche Tätigkeit

regelmäßige Anwendung der Fachkenntnisse, um mit aktuellem Stand der Normen und Messverfahren zu prüfen

In der Praxis sind das interne Elektrofachkräfte oder externe Prüfdienstleister. Die Wissens-Seite zur TRBS 1203 beschreibt die Anforderungen an befähigte Personen im Detail.

Prüffristen und Dokumentationspflichten

Anhang 4 der DGUV Vorschrift 3 enthält Richtwerte, die je nach Einsatzbereich variieren. Verbindlich werden die Fristen durch Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Ausgangswerte:

EinsatzbereichRichtwert nach Anhang 4 DGUV V3
Baustelle / im Freien3 Monate
Werkstatt / Fertigung6 Monate
Büro / Verwaltung12 Monate
Prüflabors / Messgeräte12 Monate
Elektrische Anlagen (ortsfest)4 Jahre

Hinweis: Diese Richtwerte sind Ausgangswerte, keine festen Fristen. Die für Ihren Betrieb verbindlichen Prüfintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung – bei nachgewiesener niedriger Fehlerquote können Intervalle verlängert, bei erhöhter Belastung verkürzt werden.

Was gehört in das Prüfprotokoll?

BetrSichV § 14 Abs. 7 verlangt Aufzeichnungen mit Mindestangaben zu jeder Prüfung. Ohne vollständiges Protokoll gilt die Prüfung im Schadensfall als nicht durchgeführt – mit Folgen für Versicherungsschutz und Beweislage.

Art der Prüfung
Prüfumfang
Ergebnis der Prüfung
Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person
Datum und Anlass der Prüfung
Festgestellte Mängel und Maßnahmen

Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Unsere Prüfprotokoll-Software erzeugt diese Protokolle vollständig und PDF-fähig direkt aus der Prüfung.

Wie die Software Sie unterstützt

Prüfungen nach DGUV V3 digital abwickeln

Die Pflichten kennen Sie jetzt – die entscheidende Frage ist, wie Sie die Prüfungen ohne Excel-Chaos und Papierordner umsetzen. Diese vier Funktionen decken den typischen KMU-Workflow ab.

QR-Code pro Gerät

Jedes elektrische Betriebsmittel bekommt einen QR-Code. Die Prüfung wird direkt am Gerät per Smartphone oder Tablet erfasst – kein Zettel, keine Doppel-Eingabe.

Automatische Fristenüberwachung

Die Software berechnet die nächste Prüfung pro Gerät anhand von Einsatzbereich und Gefährdungsbeurteilung und erinnert Sie rechtzeitig – kein manuelles Excel-Kalender-Update.

Prüfprotokoll per Knopfdruck

Vollständiges PDF-Protokoll mit allen Pflichtangaben nach BetrSichV § 14 Abs. 7 – inklusive befähigter Person, Messwerten und Prüfergebnis.

Rollen und Standorte

Mehrere Prüfer, mehrere Standorte, eine zentrale Datenbasis. Befähigte Personen werden mit Qualifikation und Verantwortungsbereich hinterlegt.

Ausführliche Norm-Erklärung gefragt?

Diese Landingpage führt Sie kompakt zur Software. Für die vollständige Norm-Erklärung – inklusive Geräteliste, Bußgeldrahmen und ausführlichen Prüfintervallen – wechseln Sie auf unsere Wissens-Seite.

Zur Wissens-Seite DGUV Vorschrift 3

Häufige Fragen zur DGUV-Vorschrift-3-Software

Ist die DGUV-Vorschrift-3 noch gültig – oder gilt inzwischen etwas anderes?

Die DGUV Vorschrift 3 ist weiterhin gültig. Sie wurde aus der früheren BGV A3 entwickelt und gilt als Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. „DGUV V3“ ist nur die verbreitete Kurzform desselben Regelwerks. Inhaltlich hat sich an der Prüfpflicht nichts geändert: Arbeitgeber müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen und die Ergebnisse dokumentieren.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Die Prüfung muss durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Das ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit elektrotechnischer Berufsausbildung, nachgewiesener Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit auf dem Fachgebiet. Möglich ist sowohl eine interne Elektrofachkraft als auch ein externer Prüfdienstleister.

Welche Prüffristen gelten nach DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine festen Intervalle, sondern Richtwerte aus Anhang 4 vor. Üblich sind 3 Monate auf Baustellen, 6 Monate in Werkstätten und Fertigung, 12 Monate in Büros und Verwaltung sowie 4 Jahre für ortsfeste elektrische Anlagen. Die für Ihren Betrieb verbindlichen Fristen legen Sie über eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest – bei niedriger Fehlerquote können Intervalle verlängert, bei höherer Belastung verkürzt werden.

Was muss nach BetrSichV § 14 dokumentiert werden?

Das Prüfprotokoll muss nach BetrSichV § 14 Abs. 7 mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der befähigten Person enthalten. Empfohlen werden zusätzlich Datum und Anlass sowie festgestellte Mängel und Maßnahmen. Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Welche Strafen drohen bei fehlender DGUV-V3-Prüfung?

Ordnungswidrigkeiten nach BetrSichV § 22 in Verbindung mit ArbSchG § 25 können mit Bußgeldern bis 30.000 EUR geahndet werden. Bei Arbeitsunfällen mit nicht geprüften Geräten drohen persönliche Haftung, strafrechtliche Verfolgung und der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn der Versicherer Regress nimmt.

Was unterscheidet diese Seite von der Wissens-Seite zur DGUV V3?

Diese Landingpage ist die transaktionale Variante: Sie fasst die Pflichten kompakt zusammen und führt direkt zur Software-Lösung – inklusive Demo und Tarifen. Die ausführliche Norm-Erklärung mit vertiefenden Hintergründen finden Sie auf der Wissens-Seite /wissen/dguv-vorschrift-3.

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